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Allgemeine Anmeldebedingungen

ITALY WORLD GAMES – ALLGEMEINE ANMELDEBEDINGUNGEN

 

1. Registrierung

1.11 Teilnahmebedingungen

Alle Vereine, die Mitglieder eines vom internationalen Verband ihres Sports anerkannten nationalen Verbandes sind, können an den Italy World Games teilnehmen. In Ländern, in denen Sport von Schulen unterrichtet werden kann, lassen wir auch Mannschaften teilnehmen, die Mitglieder ihres Schulsportverbandes sind.

 

1.12 Anzahl Spieler pro Mannschaft

Es gibt keine Begrenzung der Spieler pro Team. Die Höchstzahl der Teilnehmer an einem Meeting ist jedoch begrenzt, wie in den spezifischen Sportbestimmungen der ausgeübten Sportart angegeben. Es wird empfohlen, dass die Spieler für alle Spiele die gleichen Trikotnummern verwenden.

 

1.13 Anzahl der Mannschaften im Turnier

Die Organisation der Italy World Games kann nicht alle Registrierungsanfragen annehmen und behält sich daher das Recht vor, bestimmte Mannschaften abzulehnen. Die Mannschaften, die zuerst die Anmeldegebühr bezahlen, haben Vorrang. Ein Verein kann bis auf Ausnahmen maximal 3 Mannschaften pro Kategorie anmelden.

 

1.14 Begleitpersonen

Die Organisation der Italy World Games ermöglicht es Eltern, Fans oder Mitgliedern eines Vereins, ihrem Team zu folgen, indem sie ihnen helfen, eine Unterkunft in der Region Rom zu finden. Um diese Hilfe in Anspruch zu nehmen und Ihren Club so genau wie möglich zu verfolgen und ihn bei seinem Abenteuer World Games in Italien zu begleiten, senden Sie uns einfach eine E-Mail aninfo@italyworldspiele.com.

 

2. Obligatorische Dokumente

 

2.11 Versicherung

Alle Spieler müssen auf Sportplätzen versichert sein, wo alle Mitglieder der Delegation (Spieler und Begleitpersonen) über eine Haftpflichtversicherung verfügen müssen. Darüber hinaus kann die Organisation den Manager jedes Clubs bitten, ihm die Haftpflichtversicherungsbescheinigung der Struktur, an der sie teilnimmt, vorzulegen. Darüber hinaus sollten die Teams beachten, dass Staatsangehörige von Ländern, die kein Versicherungsabkommen mit Italien haben (Typ Europäische Krankenversicherungskarte), eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen müssen.

 

2.12 Ärztliches Attest

In Ermangelung der Vorlage einer Lizenz ihres Verbandes müssen die Klubs für jeden Spieler im Besitz eines ärztlichen Attestes sein, das keine Kontraindikation für die Ausübung des Sports, an dem sie an den Italy World Games teilnehmen, hat. Die Vorlage dieses ärztlichen Zeugnisses kann von der Organisation bei der Sichtkontrolle verlangt werden.

 

2.13 Identitätsdokument

Alle Teilnehmer an den Italy World Games müssen sich während des Wettbewerbs jederzeit offiziell ausweisen können. Der Begriff des amtlichen Identitätsnachweises ist im Sinne eines Dokuments zu verstehen, das von einer amtlichen Verwaltung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit die betreffende Person besitzt, ausgestellt wird und ein Identitätsfoto aufweist. Bei Streitigkeiten über die Echtheit des vorgelegten Dokuments muss die betroffene Person unter Androhung des Ausschlusses vom Gewinnspiel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung über die Streitigkeit einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Die Benachrichtigung über diesen Streitfall kann auf beliebige Weise erfolgen.

 

2.14 Transport nach Rom

Mannschaften, deren Firmensitz sich außerhalb der Region Latina befindet, müssen im Vereinsbereich der Website zwingend das verwendete Transportmittel zum Austragungsort angeben. Die Teams müssen auch ihre Ankunfts- und Abfahrtszeiten sowie die Flug- oder Zugnummer für diejenigen angeben, die diese Transportmittel nutzen. Diese Informationen müssen bis spätestens 15. März ausgefüllt werden. Die Organisation kann die Teams bitten, ihnen eine Kopie der Transporttickets zur Verfügung zu stellen. Mannschaften, die diese Informationen bis zu diesem Datum nicht bereitgestellt haben, werden nicht in die Liste der teilnehmenden Mannschaften auf der Registerkarte „Sport“ des Turniers aufgenommen.

 

2.15 Genehmigungen

Teams aus Ländern, die für Reisen nach Italien ein Visum benötigen, müssen bis spätestens 1. März eine Kopie des Visums vorlegen. Mannschaften, die diese Informationen bis zu diesem Datum nicht bereitgestellt haben, werden nicht in die Liste der teilnehmenden Mannschaften auf der Registerkarte „Sport“ des Turniers aufgenommen. Die Organisation kann bei den konsularischen Verfahren durch eine offizielle Einladung oder durch die Vorlage von Dokumenten, die die Betreuungsbedingungen des Teams in Rom während der Veranstaltung enthalten, Unterstützung leisten, kann jedoch in keiner Weise für die Verweigerung der Ausstellung von Visa verantwortlich gemacht werden eventuell entstehende Kosten.

 

3. Zahlungen

 

3.11 Zahlungstermine

  • 01/09: Registrierung öffnet.

  • 14.04.: Anmeldeschluss und Eingang der Restzahlungen. Keine Registrierung wird von Italy World Games ohne Zahlung der entsprechenden Anzahlung registriert. Die Organisation der Italy World Games behält sich das Recht vor, die Anwesenheit des Teams während der Veranstaltung abzulehnen, wenn der Gesamtpreis des Aufenthalts nicht vor dem geplanten Datum bezahlt wird, und behält die gezahlten Beträge für Stornierungsgebühren ein. Unabhängig vom Datum der Anmeldung wird zum Zeitpunkt der Anmeldung der Betrag verlangt, der der Anmeldegebühr einer Mannschaft entspricht.

 

Bei Anmeldungen, die nach dem 14.04. erfolgen, wird bei der Anmeldung unbedingt eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises des Aufenthalts verlangt. Der volle Aufenthaltspreis muss spätestens dreißig (30) Tage nach der Anmeldung bezahlt werden. Bei Anmeldungen, die weniger als (30) Tage vor dem Abreisedatum erfolgen, ist der gesamte Preis des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Anmeldung an Italy World Games fällig.


Gemäß Artikel L.121-20-4 des Verbraucherschutzgesetzes profitieren die bei den Italy World Games registrierten Mannschaften nicht von der siebentägigen Widerrufsfrist.

 

3.12 Italien World Games Bankkonto

Alle Zahlungen müssen in EURO auf das Bankkonto von Italy World Games erfolgen, dessen Einzelheiten unten angegeben sind.

PARIS WORLD GAMES SAS.

BNP Paribas Frankreich.

IBAN-Code: FR76 3000 4008 2300 0106 4407 703.

BIC/SWIFT: BNPAFRPXXX.

Bitte beachten Sie, dass alle Banktransaktionen von den Clubs oder Agenturen durchgeführt werden müssen, die von der Organisation genehmigt wurden.

 

3.13 Allen Formeln gemeinsame Dienste

Alle Formeln beinhalten:

  • Teilnahme am Turnier

  • Zugang zum Gelände der Italy World Games

  • Ein Preis

 

3.14 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Formeln mit Unterkunft

Die meisten Pakete mit Unterkunft beinhalten:

  • 4 Übernachtungen vom 17. bis 21. Mai.

  • 12 Mahlzeiten vom Frühstück am 17. Mai bis zum Mittagessen am 21. Mai.

  • der Shuttle von den Unterkünften zum Gelände an Wettkampftagen.

 

* In bestimmten Sonderfällen werden kürzere Formeln vorgeschlagen. Die Einzelheiten der für diese Formeln zu berücksichtigenden Dienstleistungen sind dem Angebot beigefügt.

** Internatsformeln beinhalten kein Frühstück.

 

3.15 Verlängerungsnächte

Vereine haben die Möglichkeit, Zusatznächte von der Organisation zu beziehen. Für die betroffenen Clubs ist es wichtig zu beachten, dass diese zusätzlichen Nächte keinen direkten Zugang zu den unter der Woche geplanten Erweiterungen der Verpflegungs- und Transportformeln bieten. Diese können optional bei der Organisation abonniert werden.

 

3.16 Optionen

Die Italy World Games bieten Clubs die Möglichkeit, verschiedene Optionen (Flughafentransfers, zusätzliche Übernachtungen, zusätzliche Mahlzeiten, Transportpässe usw.) zu abonnieren. Das Abonnement dieser Optionen gibt in keiner Weise das Recht auf die oben genannten Dienste, wenn sie nicht abonniert wurden.

 

4. Änderungen

4.11 Kostenlose Änderungen

Teams können bis zum 1. März beantragen, Teilnehmer hinzuzufügen oder die Art der Unterkunft zu ändern. Die Organisation wird versuchen, die Wünsche der Teams im Rahmen der verfügbaren Plätze zu erfüllen. Falls die Änderung nicht erfüllt werden kann, wird die Organisation die Teams auf jeden Fall über diese Unmöglichkeit informieren. Die Teams haben dann die Möglichkeit, ihren Platz in der zuvor reservierten Formel zu behalten oder unter den in Artikel 5 dieser Allgemeinen Anmeldebedingungen vorgesehenen Bedingungen zu stornieren.

 

4.12 Reduzierung der Teilnehmerzahl

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl steht einer Teilstornierung gleich. Darüber hinaus kann der Verzicht auf einen der von den Teams abonnierten Dienste nicht Gegenstand einer Rückerstattung unter anderen als den in Artikel 5 dieser Allgemeinen Anmeldebedingungen vorgesehenen Bedingungen sein.

 

4.13 Optionen und Verlängerungsnächte

Jede abonnierte Option oder zusätzliche Nacht ist fällig. Nach dem 1. März kommt jede wesentliche Änderung der Fahrpläne des Flughafentransfers einer Stornierung gleich. Anmeldeschluss für eine Option oder eine Zusatznacht ist der 1. März.

 

4.14 Änderung durch die Organisation

Die Organisation kann aufgefordert werden, den Unterbringungsort einer Mannschaft bis zu ihrem Ankunftsdatum einseitig zu ändern, vorbehaltlich einer Umklassifizierung in eine Unterbringung mit mindestens gleichwertigem Umfang. Die Organisation muss das betroffene Team so schnell wie möglich benachrichtigen.

 

5. Stornierungen

 

5.11 Stornierung durch die Mannschaften

Jede Stornierungsmitteilung muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen an: PARIS WORLD GAMES 38 rue Guynemer 75006 PARIS. Zur Bestimmung des Versanddatums gilt der Poststempel. In jedem Fall behält die Organisation der Italy World Games Strafgebühren ein, die auf der Grundlage des Gesamtpreises der von der Delegation unterzeichneten Angebote berechnet werden und je nach Stornierungsdatum gemäß den nachstehenden Bedingungen variieren.

 

Stornogebühren einbehalten

  • Vor dem 12.01. => 10%

  • Vom 02.12. bis 15.01. => 25%

  • Vom 16.01. bis 10.03. => 50%

  • Nach dem 11.03. => 100 %

 

* Versanddatum des Einschreibens mit Empfangsbestätigung
** Die Teamregistrierung wird unabhängig vom Stornierungsdatum nie zurückerstattet.

Wenn Sie ein Versicherungspaket abgeschlossen haben, kann Ihnen der Betrag nicht erstattet werden. Im Falle einer Kündigung durch Sie obliegt es Ihnen, die Schritte bei Ihrem Versicherer einzuleiten, auch wenn Sie eine Versicherung über unseren Partner abgeschlossen haben.

 

5.12 Stornierung aufgrund der Organisation und bei höherer Gewalt

Für den Fall, dass das Turnier aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Organisatoren liegen (Fall höherer Gewalt) oder aufgrund von Tatsachen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder offensichtliches Verschulden der Organisatoren zurückzuführen sind, nicht stattfinden kann oder verzögert wird, ist die Organisation des Italy World Games kann gegenüber den Delegationen nicht für den erlittenen Schaden haftbar gemacht werden. Als erlittene Schäden gelten Vermögens- oder Sachschäden wie Reiseticketkosten, Übernachtungskosten oder sonstige Kosten, die im Rahmen des Delegationsaufenthalts anfallen. Unter solchen Umständen behält sich die Organisation das Recht vor, alle oder einen Teil der Registrierungs- und/oder Unterkunftsgebühren einzubehalten, wenn sie bereits von Dritten eingezogen wurden, oder sie in Form einer Gutschrift für die Teilnahme an der Zukunft der Delegation zu zahlen Weltspiele in Italien. Die Organisation wird sich jedoch mit allen Mitteln bemühen, die noch nicht von Dritten eingezogenen Kosten zu erstatten. Die Organisation der Italy World Games ist in keiner Weise verantwortlich für Verletzungen oder wirtschaftliche Verluste, die durch bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Streiks oder andere von Behörden abhängige Handlungen verursacht werden.

 

5.13 Fälle von Visumverweigerungen

Die Entscheidung der Konsularbehörden, Visa für die gesamte oder einen Teil der Delegation nicht auszustellen, begründet keinen Anspruch auf eine spezielle Erstattung für die betreffende Delegation. Die in den Artikeln 4 und 5 dieser Allgemeinen Registrierungsbedingungen vorgesehenen Bedingungen gelten automatisch für diese Situationen, unabhängig von den Gründen für diese Ablehnung und unabhängig von der Qualität oder Anzahl der von diesen Ablehnungen betroffenen Personen.

6. Geschäftsordnung

 

Die Organisation möchte die Teams daran erinnern, dass die Delegationsleiter für das gute Benehmen aller Delegationsmitglieder verantwortlich sind. Die Organisation erinnert daran, dass das Team insbesondere an die folgenden Bestimmungen gebunden ist.

 

6.11 In den Unterkünften

Die Mannschaften verpflichten sich, sich mit den Hausordnungen ihrer Unterkunft vertraut zu machen und diese einzuhalten. Es obliegt den Unterkünften sicherzustellen, dass sie für die Teilnehmer sowie für alle ihre Kunden gelten, manchmal insbesondere durch Garantien, deren Entscheidungen in keiner Weise die Organisation der Italy World Games binden. Unterkunftsplätze müssen in jedem Fall zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr ruhige Orte sein. Die Begleitpersonen müssen hier besonders wachsam sein. Ein für die Delegation verantwortlicher Erwachsener muss ständig in der Nähe der Kinder sein.

 

6.12 In Gastronomiebetrieben

Die Teams verpflichten sich, sich mit den internen Regelungen der Gastronomiebetriebe vertraut zu machen und diese einzuhalten. Es ist Sache der Gastronomiebetriebe, sie sowohl den Teilnehmern als auch allen anderen Benutzern zuzuweisen, wobei ihre Entscheidungen in keiner Weise die Organisation der Italy World Games binden.

 

6.13 Gegenüber Mitgliedern der Organisation

Die Mannschaften verpflichten sich, sich mit allen Allgemeinen Anmeldebedingungen vertraut zu machen, die sie gegenüber allen Komponenten der Organisation der Italy World Games binden. Die Organisation erinnert daran, dass die Italy World Games in Werten wie Brüderlichkeit, Respekt und Austausch organisiert werden, die unter allen Umständen Vorrang haben müssen.

 

6.14 Italienische Alkohol- und Tabakgesetze

Es ist wichtig zu beachten, dass alle italienischen Gesetze für alle Teams unabhängig von ihrer Nationalität gelten, sobald sie das Gebiet betreten. Alle diese Gesetze finden Sie bei den zuständigen Behörden. Die Organisation möchte daran erinnern, dass das italienische Gesetz den Konsum von Tabak an allen Orten des gemeinschaftlichen Gebrauchs verbietet und dass dieses Verbot auch für Sportarenen gilt. Es ist auch verboten, auf öffentlichen Straßen betrunken zu sein.

 

7. Transport

 

7.11 Gültigkeit des Italy World Games Transport Pass

Der Zugang zum Turniertransport in Latina ist für Teilnehmer inbegriffen, die während des Turniers eine Unterkunft gebucht haben. Bei den Fahrten handelt es sich um eine Hin- und Rückfahrt am Samstag und eine Hin- und Rückfahrt am Sonntag zwischen den Unterkünften und den Stellplätzen.

 

7.12 Bahnhofs-/Flughafentransfers

Transfers vom Flughafen oder Bahnhof zu den Unterkünften sind optional. Wir laden Clubs, die dies wünschen, ein, sich mit Fragen oder Informationen zu diesem Thema an die Organisation zu wenden. Wir sind erreichbar unterinfo@italyworldgames.com. Clubs können beachten, dass sich Transfers auf Hin- und Rückfahrten vom Flughafen Rom beziehen. Die Preise für diese Transfers sind auf Anfrage erhältlich.

 

8. Versicherung

 

8.11 Organisationsversicherung

Die Italy World Games haben mit der Firma MAIF eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Garantien für Annullierung oder Unterbrechung, Körperverletzung und Tod sind nicht in den von den Italy World Games angebotenen Dienstleistungen enthalten, die Organisation rät Ihnen dringend, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Die Organisation ist erreichbar unterinfo@italyworldgames.comum Ihnen Informationen zu diesem Thema zukommen zu lassen. Die Organisation erinnert daran, dass sie nicht für Diebstahl oder Sachbeschädigung verantwortlich ist und empfiehlt den Mannschaften, während des Turniers keine Wertsachen oder Geld unbeaufsichtigt zu lassen, sei es in Unterkünften, Umkleidekabinen oder auf dem Spielfeld.

 

8.12 Haftung für unsere Dienstleister

Obwohl die Organisation der Italy World Games mit nach festgelegten Kriterien sorgfältig ausgewählten Dienstleistern zusammenarbeitet, ersetzt dies nicht die Haftung und Versicherung ihrer Dienstleister.

 

8.13 Teamhaftung

Die Haftung und Versicherung der Organisation ersetzen nicht die der Teams für Schäden, die sie anderen Teilnehmern, Dienstleistern oder Dritten zufügen können.

 

9. Allgemeine Sportordnung

 

9.11 Rechtlicher Rahmen und spezifische Sportbestimmungen

Das Turnier wird gemäß den Bestimmungen des internationalen Verbandes oder des italienischen Verbandes der betreffenden Sportart ausgetragen.
Die disziplinspezifischen sportlichen Bestimmungen werden auf der Seite der Disziplin auf der Website kommuniziert.

 

9.12 Verzichtserklärungen

Ausnahmen werden bei Frauenturnieren gewährt. Teilnehmen können Mannschaften mit 2 Spielern, die höchstens ein Kalenderjahr vor der Kategorie geboren sind, in der die Mannschaft gemeldet ist. Mädchen können in Jungenmannschaften bis zur Kategorie U15 spielen. Teams aus Ländern, die die 31. August-Regel anwenden, können Spieler einsetzen, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember des Kalenderjahres vor der Kategorie, in der das Team registriert ist, geboren wurden. Teams, die an Runden teilnehmen, können von Ausnahmegenehmigungen anderer Turniere profitieren, sofern sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von der Organisation erhalten, die vor jedem Treffen vorgelegt werden muss.

 

9.13 Schiedsrichter

Die Spiele werden von offiziellen Schiedsrichtern aus verschiedenen Ländern geleitet. Ausnahmsweise können die offiziellen Schiedsrichter durch freiwillige Schiedsrichter der Organisation ersetzt werden, die die gleichen Funktionen haben, sobald sie für das Spiel ernannt werden. Nominierungen können von der Organisation auf beliebige Weise mitgeteilt werden.

 

9.14 Fall von Ausschlüssen, Suspendierungen

Der Veranstalter kann aufgefordert werden, sportliche Sanktionen bis hin zum Ausschluss vom Turnier auszusprechen. Gemäß dem Sportgesetz müssen diese Sanktionen begründet sein und das kontradiktorische Prinzip respektieren. Eine für jede Disziplin spezifische Skala wird von der Organisation festgelegt, um diese Sanktionen zu regeln. Diese Sanktionen ergänzen und gehen nicht mit polizeilichen Maßnahmen einher, die von den Behörden ergriffen werden können.

 

9.15 Anzahl der Spiele

Die Mannschaften spielen mindestens 4 Spiele. Ein Sieg zählt 4 Punkte, ein Unentschieden 2 Punkte, eine Niederlage 1 Punkt, ein Elfmeter 0 Punkte. Die ersten beiden jeder Gruppe gehen in Turnier A, die nach dem 2. Platz klassierten Mannschaften spielen in Turnier B. In der Finalphase werden die Spiele direkt eliminiert.

 

9.16 Auszeichnungen

Jeder Spieler erhält eine Belohnung. Für die Gewinner wird die Italy World Games Trophy verliehen (Goldmedaille). Für die Finalisten-Teams oder das Erreichen des Halbfinales wird zusätzlich ein Pokal verliehen (Silber- und Bronzemedaille).

 

9.17 Verpflichtungen und Besprechungszeiten

Die offiziellen Anstoßzeiten und -orte werden von der offiziellen Italy World Games-App bereitgestellt. Diese Elemente werden wahrscheinlich vorbehaltlich einer rechtzeitigen Benachrichtigung durch die Organisation geändert. Die Mannschaften müssen mindestens 30 Minuten vor der Anstoßzeit am Spielort anwesend sein. Jede Mannschaft, die zur Anstoßzeit abwesend ist, gilt als verloren. Das Paket führt zum Verlust des Meetings und einer Strafe für das fehlende Team (0 Punkte in der Gruppenphase und Ausscheiden in der Schlussphase). Die anwesende Mannschaft gilt dann als Gewinner und erhält eine Anzahl von Punkten/Toren gemäß den spezifischen Sportbestimmungen der betreffenden Disziplin.

 

9.18 Sichtkontrolle beim Check-in

Jeder Spieler muss sein Alter und seine Identität zum Zeitpunkt der Mannschaftsregistrierung für das Turnier nachweisen können. Bei der Anmeldung muss er die in Artikel 2 dieser Allgemeinen Anmeldebedingungen vorgesehenen Unterlagen vorlegen. Er erhält dann ein farbiges Armband, das der Kategorie entspricht, in der er teilnehmen muss.

 

9.19 Sichtkontrolle vor Spielen

Das Schiedsrichtergremium überprüft vor jedem Spiel die Farbe der Armbänder aller Teilnehmer. Jede Mannschaft muss in der Lage sein, die Identität und das Alter aller ihrer Spieler nachzuweisen, wenn der gegnerische Verein dies verlangt. Wird kein amtlicher Ausweis im Sinne des vorstehenden Artikels 2 vorgelegt, führt dies zur Nichtteilnahme des betreffenden Spielers an dem betreffenden Spiel.

 

9.20 Sportgeräte und Gelände

Das Gelände der Italy World Games ist ein von den zuständigen Verbänden genehmigtes Gelände. Einige Länder haben Besonderheiten in Bezug auf die Ausrüstung der Spieler. Somit ist von den Teams bereits festzuhalten, dass Schuhe mit geschraubten Stollen auf Kunststoffbelägen nicht zugelassen sind. Schließlich wird die spezifische Ausrüstung für jede Disziplin in den spezifischen Sportbestimmungen festgelegt und gilt für die Teilnehmer der betreffenden Sportart.

 

10. Beschwerden

 

10.11 Sportler

Alle sportlichen Entscheidungen obliegen den Disziplinarkommissionen der einzelnen Sportarten. Die Entscheidungen der Fachdisziplinarkommissionen sind souverän. Es wird auch präzisiert, dass diese Entscheidungen nicht Gegenstand von Geldstreitigkeiten sein können.

 

10.12 Sonstige Beschwerden

Beschwerden, die sich auf alle nicht sportlichen Dienstleistungen beziehen, sind an die Verkaufsabteilung von Italy World Games zu richten.

 

10.13 Vermittlungsklausel

Im Streitfall vereinbaren die Parteien, dass sie vor gerichtlichen Schritten versuchen werden, den Streit gütlich beizulegen. Im Falle des Scheiterns der gütlichen Einigung werden sie einen professionellen Schlichter hinzuziehen, der gemäß Artikel 2238 des französischen Zivilgesetzbuchs die Wirkung hat, die Verjährung aller ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen auszusetzen. Die Interventionskosten werden zu je 50 % auf die Parteien aufgeteilt. Sie vereinbaren ein Einzelgespräch und mindestens ein Treffen mit dem Mediator, um ihren Streit zu beenden.

 

10.14 Gerichtsstandsklausel

Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Registrierungsbedingungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Paris und französischem Recht, außer bei gütlicher Einigung.

 

11. Bildrechte

Die Annahme der Allgemeinen Anmeldebedingungen durch die Vereine und Spieler gilt, sofern keine gegenteiligen schriftlichen Informationen an Italy World Games am Tag oder spätestens vor dem Ende der Schießwoche übermittelt werden, für die Genehmigung zur Vervielfältigung und Vertretung von Fotos und Videos im Falle einer Berichterstattung. Folglich ermächtigen der Verein und die Spieler die Italy World Games, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung aufgenommenen Bilder zu verbreiten. Die Bilder dürfen ohne zeitliche Begrenzung (Presse, Prospekt, Display, Internet, etc.) in allen Formen und allen bisher bekannten und unbekannten Medien direkt zur Bewerbung der Italy World Games verwertet und verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass er mit seinen Rechten voll zufrieden ist und keine Vergütung für die Verwertung der in diesem Absatz genannten Rechte verlangen kann. Darüber hinaus stellt die Annahme der Allgemeinen Registrierungsbedingungen durch die Vereine und Spieler die Zustimmung zur Verbreitung aller von den Vereinen bereitgestellten Informationen über die Spieler auf der Website und der offiziellen Anwendung von Italy World Games dar. auf der Registerkarte Vereinsbereich von Die Webseite.

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