Sportreglement - U19 M
ART. 1 ORGANISATION
Der Club US SAMAGOR kündigt ein INTERNATIONALES Turnier mit dem Namen
„Italy World Games” an, das in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft Paris World Games vom 01.07.2024 bis zum 04.07.2024 in den Sportanlagen I. CECCARELLI – P.zza Col di Lana snc – Latina Campo Sportivo Borgo Podgora Via Galileo Galilei 34 Borgo Podgora Latina, Campo Sportivo Umberto Zorzan Strada Macchia Grande 95 Borgo Santa Maria Latina Campo Sportivo Borgo Grappa e Campi sportivi Amico.
ART. 2 TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Um die Teilnahmebedingungen zu erfüllen, kann jeder Spieler eine Lizenz der FIGC für die laufende Saison oder eines ausländischen Verbandes vorlegen.
Werden die oben genannten Dokumente nicht vorgelegt, muss der Spieler ein gültiges ärztliches Attest über seine Sporttauglichkeit (nicht älter als 18 Monate), einen amtlichen Ausweis sowie die elterliche Genehmigung für Minderjährige (oder ein Visum für Nicht-EU-Bürger) vorlegen. Werden die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt, können die Spieler nicht am Spiel teilnehmen.
Es versteht sich von selbst, dass ein Spieler nur an einer Ausgabe der Italy World Games für maximal eine Mannschaft teilnehmen darf (außer bei einer außerordentlichen schriftlichen Entscheidung der Organisation). Spielerinnen, die derzeit von ihrem Verband für 3 Monate/6 Spiele oder mehr gesperrt sind, dürfen nicht an den Italy World Games teilnehmen.
ART. 3 TEILNAHMEKATEGORIE UND ALTERSGRENZEN
Das Turnier ist der Kategorie UNTER 19 JAHRE WEIBLICH vorbehalten, geboren zwischen dem 01.01.2005 und dem 31.12.2009
ART. 4 VISUELLE KONTROLLE DER SPIELER UND AUSNAHMEN
Der Schiedsrichter oder ein Mitglied der Organisation führt vor dem ersten Spiel am Freitag und Sonntag eine visuelle Kontrolle der beiden teilnehmenden Mannschaften durch und verlangt dabei die in den „TEILNAHMEBEDINGUNGEN” genannten Nachweise. Für den Fall von Beschwerden vor, während oder nach dem Spiel liegt am Spielertisch ein Anhang „Vorbehalte” bereit. Ausnahmen hinsichtlich des Alters sind nur nach einer Sonderentscheidung des Organisationskomitees zulässig. Spielern, die die oben genannten Nachweise nicht vorlegen oder sich der Sichtkontrolle ihrer Identität und ihrer Ausrüstung verweigern, wird der Zugang zum Spielfeld verwehrt.
Wir weisen darauf hin, dass diese Kontrolle aus rechtlichen Gründen nur in Anwesenheit eines Turnieroffiziellen und des betreffenden Trainers durchgeführt wird. Ein Vertreter einer anderen Mannschaft kann unter keinen Umständen verlangen, bei dieser Überprüfung anwesend zu sein.
ART. 5 AUSRÜSTUNG
Die Vereine sind verpflichtet, ihre offiziellen Spiele in den auf der offiziellen Website der Italy World Games angegebenen Farben zu bestreiten. Die Mannschaftsmitglieder müssen die Farben ihres jeweiligen Vereins tragen: Trikots, Shorts und Stutzen. Die Rückennummern müssen mit denen auf dem Spielbericht übereinstimmen.
Die Torhüter müssen leuchtende Farben tragen, die sich von denen ihrer Mannschaftskameraden, Gegner oder Schiedsrichter unterscheiden.
Falls ein Spieler nicht die gleichen Farben wie die anderen Spieler seiner Mannschaft trägt, wird ihm der Zutritt zum Spielfeld verweigert.
Tragen zwei Vereine, die im selben Spiel gegeneinander antreten, ähnliche oder fast gleiche Farben, muss der im Spielplan zuerst genannte Verein Trikots oder Jacken in einer anderen Farbe als der Gegner tragen.
Das Tragen von Schienbeinschonern ist für alle Spieler obligatorisch.
Die Ersatzspieler müssen sich von den Stammspielern unterscheiden, indem sie ein Trikot oder eine Weste in einer anderen Farbe als die Stammspieler tragen.
ART. 6 LEIHSPIELER
Der Einsatz von Leihspielern ist zulässig, jedoch auf maximal 3 (drei) pro Mannschaft beschränkt, die nicht austauschbar sind und für die gesamte Dauer des Turniers gültig sind, sofern eine ordnungsgemäße Genehmigung des Vereins, dem sie angehören und der nicht zu den Teilnehmern des Turniers gehören darf, vorgelegt wird.
ART. 7 SPIELERLISTEN
Die teilnehmenden Vereine müssen der Turnierorganisation vor Beginn des Turniers eine Liste mit maximal 25 Spielern vorlegen, die sie einsetzen möchten.
Sobald das erste Spiel begonnen hat, sind Änderungen an diesen Listen nicht mehr zulässig.
Bis zu maximal 20 Spieler werden in der Liste aufgeführt, die dem Schiedsrichter vor jedem Spiel vorgelegt werden muss.
ART. 8 AUSWECHSLUNGEN
Während des Spiels sind jederzeit 7 Auswechslungen erlaubt.
Die Auswechslungen erfolgen spontan, ohne dass das Spiel unterbrochen wird.
Der eingewechselte Spieler muss warten, bis der Spieler, den er ersetzt, das Spielfeld an der Mittellinie verlassen hat, bevor er spielen darf.
ART. 9 TURNIERFORMEL
Das Turnier wird mit einer Meisterschaft mit 4 Mannschaften ausgetragen; nach Abschluss der Runden bestreiten die erst- und zweitplatzierten Mannschaften der Meisterschaft das Finale, während die dritt- und viertplatzierten Mannschaften der Meisterschaft um den 3. Platz spielen.
ART. 10 WERTUNG
Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
3 Punkte für einen Sieg – 1 Punkt für ein Unentschieden – 0 Punkte für eine Niederlage
Bei Punktgleichheit gelten die folgenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge:
1. Ergebnis der direkten Begegnungen
2. Tordifferenz in den direkten Begegnungen zwischen punktgleichen Mannschaften
3. Tordifferenz aus der Gesamtzahl der in der Gruppe gespielten Spiele
4. Höhere Anzahl erzielter Tore aus der Gesamtzahl der in der Gruppe gespielten Spiele
5. geringere Anzahl an roten und gelben Karten
6. Elfmeterschießen
ART. 11 ZEITPLAN UND ABLAUF DER WETTBEWERBE
Die Spiele bestehen aus zwei (2) Halbzeiten zu je 20 Minuten.
Die Spiele werden mit 11 gegen 11 Spielern auf Spielfeldern mit regulären Abmessungen und regulären Toren sowie mit Bällen der Größe 5 ausgetragen.
ART. 12 UNENTSCHIEDEN AM ENDE DER REGULÄREN SPIELZEIT IN DER KO-RUNDE
In der Endrunde werden die Spiele im K.o.-System ausgetragen. Nach Ablauf der regulären Spielzeit wird das Ergebnis durch ein Elfmeterschießen entschieden.
Jede Mannschaft muss 5 Schützen benennen. Die Mannschaft, die mit den benannten Schützen die meisten Tore erzielt, qualifiziert sich für die nächste Runde.
Bei erneutem Gleichstand wird das Sudden-Death-System während der Serie angewendet, um die qualifizierte Mannschaft zu ermitteln.
ART. 13 NACHSPIELZEIT
Es gibt keine Nachspielzeit, auch wenn Verletzungen oder Unterbrechungen unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen durch Zeitausgleich kompensiert werden können.
ART. 14 SCHIEDSRICHTER
Die Spiele werden von Schiedsrichtern der F.I.G.C. und der A.I.A. geleitet.
ART. 15 TURNIERKOMITEE
Es wird ein Turnierkomitee eingerichtet, das für alle Streitigkeiten, Beschwerden, Reklamationen oder unvorhergesehenen Umstände zuständig ist. Das Komitee setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
GIANLUCA CIOTTI
CHRISTOPHE CLARET DE FLEURIEU
CLAUDIO GALLUCCI
Das Komitee akzeptiert keine Beschwerden oder Einsprüche gegen Entscheidungen der Schiedsrichter.
Das Komitee erstattet jedem nationalen oder internationalen Verband Bericht, wenn sich ein Vorfall ereignet hat. Dies geschieht, damit die für Disziplinarmaßnahmen zuständige Stelle geeignete Maßnahmen gegen jeden Spieler und jedes Mitglied der teilnehmenden Delegationen ergreifen kann, die während des Turniers eines unsportlichen Verhaltens für schuldig befunden wurden.
ART. 16 DISZIPLIN DES TURNIERS
Die Disziplin des Turniers wird dem Turnierkomitee unter dem Vorsitz eines ordentlichen oder stellvertretenden Mitglieds übertragen.
ART. 17 AUTOMATISCHE SANKTIONEN
Automatische Sanktionen sind wie folgt vorgesehen: Ein Spieler, der während eines Spiels des Feldes verwiesen wurde, darf am nächsten Spiel nicht teilnehmen, und jede Entscheidung des Turnierkomitees kann diese Sanktion nur verschärfen.
Gelbe Karten werden nach jedem Spiel annulliert.
Die Disziplinarkommission kann auf der Grundlage eines Berichts von Offiziellen oder Vereinen Sanktionen gegen Einzelpersonen verhängen. Dieser wird automatisch in den Bericht der Schiedsrichter aufgenommen und kann von den Vereinen per E-Mail an info@worldgamesproduction.com eingereicht werden.
ART. 18 BESCHWERDEN
Jede Beschwerde muss innerhalb von 30 Minuten nach Spielende eingereicht werden, zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro; eine Kopie der Beschwerde muss der anderen Mannschaft ebenfalls innerhalb von 30 Minuten ausgehändigt werden.
ART. 19 ABWESENHEIT EINER MANNSCHAFT BEIM ANPFIFF
Bei Abwesenheit einer der Mannschaften beim Anpfiff wird der Sieg automatisch der auf dem Spielfeld anwesenden Mannschaft mit einem Ergebnis von 3:0 zugesprochen. Bei Abwesenheit beider Mannschaften gilt das Spiel für beide Mannschaften als verloren (0 Tore zu 0).
Die benachteiligte Mannschaft kann sich im Falle einer Beschwerde unter der Adresse info@worldgamesproduction.com an die Kommission für Statuten und Reglemente des Turniers wenden.
ART. 20 BELOHNUNGEN
Jeder Teilnehmer erhält eine Medaille und jede Mannschaft einen Pokal.
ART. 21 VERSICHERUNGEN
Es liegt in der Verantwortung jedes teilnehmenden Vereins, sicherzustellen, dass seine Spieler versichert sind. Alle Spieler müssen auf den Fußballplätzen versichert sein, wo alle Mitglieder der Delegation (Spieler und Begleiter) eine Haftpflichtversicherung haben müssen.
ART. 22 I.F.A.B.
Die Spiele werden nach den Regeln der aktuellen Ausgabe des INTERNATIONAL FOOTBALL ASSOCIATIONS BOARD (IFAB) ausgetragen.
ART. 23 ALLGEMEINE REGELN
Für alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle gelten die Bestimmungen der Bundesvorschriften, soweit sie mit diesem Reglement vereinbar sind. Gleiches gilt für die Bestimmungen für die laufende Sportsaison im Amtsblatt Nr. 1 des JUGEND- UND SCHULSEKTORS der FIGC.